Begleitung von VOF-Verfahren bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet ab einem voraussichtlichen Gesamthonorarvolumen von über 200.000,- €  nach VOF,§2,(2) ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren ist nach vorgeschriebenen Vorgaben der VOF in einem festgelegten Rahmen mit entsprechenden Veröffentlichungsvorgaben, Fristen, Bewertungsverfahren und Begründungen abzuarbeiten.

Unser Büro hat sich in den letzten Jahren ausführlich mit dieser Art von Vergaben beschäftigt und bietet aus dieser Erfahrung heraus öffentlichen Auftraggebern seine Mithilfe bei der Durchführung von entsprechenden Vergabeverfahren nach VOF an. Das Angebot umfasst dabei:

  • Beschreibung der Leistungen
  • EU-weite Veröffentlichung der zu vergebenden Leistung
  • Prüfung der Bewerberunterlagen gemäß der Auswahlstufe 1
  • Bewertung und Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren
  • Gegebenenfalls Aufstellung eines Leistungsverzeichnisses
  • Prüfung der Bewerberunterlagen gemäß der Auswahlstufe 2
  • Organisation und Dokumentation der Verhandlungsstufe
  • Auswertung der Verhandlungsgespräche
  • Erstellen eines Vergabevorschlages
  • Dokumentation des Verfahrens

Gerne senden wir Ihnen Referenzen von uns betreuter VOF-Verfahren auf Anfrage zu. Nutzen Sie dazu bitte unsere Kontaktseite.

 

*Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen