Die Spielbereiche auf Kinderspielplätzen, in Kindertagesstätten und an Schulen sind jährlich nach DIN EN 1176-7 von dem Eigentümer/Betreiber durchzuführen. Diese Jahresinspektionen dürfen nur von geprüften Sachkundigen durchgeführt werden. Sie dienen der Sicherheit der auf den Anlagen spielenden Kindern und ihrer Betreuer. Über die durchgeführten Inspektionen ist eine Niederschrift als Nachweis zu erstellen. Dieser Nachweis dient auch als Arbeitsgrundlage für eventuell durchzuführende Instandsetzungsarbeiten.
Die Inspektion beinhaltet im Einzelnen:
- Sichtkontrolle des Spielplatzareals
- Sichtkontrolle der Spielgeräte
- Funktionskontrolle der Spielgeräte
- Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsräume, Öffnungsgrößen, Spaltmaße etc. ) bei den Spielgeräten
- Überprüfung der Standsicherheit der Spielgeräte
- Sichtkontrolle zur Hygiene auf dem Spielplatzgelände
- Dokumentation der Kontrolle durch ein schriftliches Prüfprotokoll
Wir bieten Ihnen die notwendigen Leistungen im Rahmen Ihrer Unterhaltssicherungspflicht als Komplettlösung an. Egal ob für einen oder 150 Spielplätze. Lassen Sie sich von uns ein entsprechendes Angebot machen. Nutzen Sie dazu bitte unsere unsere Kontaktseite.