Gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) vom 10. Juni 1998 hat jeder Bauherr dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei seinem Bauvorhaben eingehalten werden. Ab einer bestimmten Größe der Baustelle ist diese Aufsichtspflicht formell gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt zu dokumentieren.
Sie wissen nicht, ob diese Dokumentation für Ihr Bauvorhaben erforderlich ist? Hier können Sie es -demnächst- nachschauen.
Wir sind zertifiziert seit 1999 zur Durchführung der Leistungen gemäß BaustellV sowohl für Hoch- als auch für Tiefbaumaßnahmen. Im Rahmen dieser Arbeiten werden von uns angeboten:
- Erstellen der Vorankündigung
- Aufstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Einweisung der beteiligten Firmen auf der Baustelle
- Baustellenbegehungen mit entsprechender Protokollierung
- Erstellung einer Baumerkmalsakte
Gerne senden wir Ihnen Referenzen von uns durchgeführter SiGeKo-Leistungen auf Anfrage zu. Nutzen Sie dazu bitte unsere Kontaktseite.